GASINSTALLATION

Gasinstallation

Erdgas ist mit knapp 50% der am häufigsten eingesetzte Energieträger zur Beheizung unserer Gebäude. Die Gas- Hausinstallation unterliegt den Technischen Regeln der Gas- Installation, kurz TRGI in der Fassung von 2018. Um an der häuslichen Gasanlage arbeiten zu dürfen, Gas- Zähler zu beantragen oder ähnliches, ist eine Konzession beim örtlichen Energieversorger erforderlich. Selbstverständlich sind wir bei der NEW AG (in Mönchengladbach als Vertrags- Installationsunternehmen (kurz VIU) registriert und zugelassen.

Wissenswert

Was nur wenige Menschen wissen, in der TRGI 2018 (und auch schon in früheren Fassungen) gibt es deutlich den Punkt „Betreiberpflichten“. Das bedeutet, dass Sie als Eigentümer einer Immobilie in der eine Gasanlage installiert ist, Pflichten unterliegen um die Sicherheit dauerhaft sicherzustellen. Darunter fällt die jährliche Inaugenscheinnahme der gesamten Gasanlage in Ihrem Objekt. Diese Sichtprüfung auf Dichtheit können Sie mit einem Gas- Spürgerät oder mit schaumbildenden Mitteln selber durchführen, dabei ist der äußerlich erkennbare Zustand (z.B. Korrosion und die Funktionsfähigkeit der Bauteile) zu beachten. Selbstverständlich ist bei dieser Maßnahme auch auf Gasgeruch zu achten. Sollte Ihnen hierbei etwas Ungewöhnliches auffallen sind Sie natürlich angehalten umgehend ein VIU oder den Netzbetreiber zu kontaktieren.

Des Weiteren sind Sie als Betreiber in der Pflicht, Ihre gesamte Gasanlage alle 12 Jahre durch ein Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) einer Gebrauchsfähigkeitsprüfung bzw. Dichtheitsprüfung unterziehen zu lassen. Gerne übernehmen wir diese Aufgabe für Sie, wir prüfen die gesamte Gasinstallation mittels eines elektronischen Messgerätes bei einer Leckmengenmessung. Über diese erfolgte Prüfung erhalten Sie von uns eine Dokumentation für Ihre Unterlagen. Zusammen mit der Rechnung dient diese Dokumentation als Nachweis, dass Sie Ihrer Betreiberpflicht nachgekommen sind.

Bei Wasserschäden in Gebäuden z.B. durch Hochwasser oder Wasserrohrbruch ist umgehend der Strom abzuschalten und, wenn möglich, die Hauptabsperreinrichtung der Gasanlage zu schließen.

Sie benötigen weitere Informationen?

Dann rufen Sie uns gerne unter 02166/848484 an oder schreiben Sie uns eine Mail